News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

3. Permanent Allrad
RubrikAtemschutz zurück
ThemaAnbringen am PA --> Erlöschen der Erlaubnis ?48 Beiträge
AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW430244
Datum29.09.2007 16:14      MSG-Nr: [ 430244 ]19628 x gelesen

Hi,

Geschrieben von Hans Oliver KehrFakt ist,..die Zulassungen für einen PA gleich welches Herstellers beziehen sich nur auf das Grundgerät, ohne Anbauteile !

Das Witzige ist ja: Wo soll denn nach Meinung der Hersteller der Totmannwarner (Diktron,Firefly,SuperPass) angebracht werden? An Lufthaken? Da fängt es doch schon an und das wird von den Herstellern als Zusatzausrüstung vertrieben! Aber geprüft? Oder muss es doch nicht geprüft werden?


Gruß,
Christian Rieke

***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte***

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.131


Anbringen am PA --> Erlöschen der Erlaubnis ? - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt