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2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

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RubrikAtemschutz zurück
ThemaAnbringen am PA --> Erlöschen der Erlaubnis ?48 Beiträge
AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW430337
Datum30.09.2007 09:21      MSG-Nr: [ 430337 ]19531 x gelesen

Hi,

Geschrieben von Josef MäschleFür mich klingt das eindeutig.

Für mich auch. Aber sind diese Anbringsel der Hersteller mit dem PA geprüft? Wieso nicht? Gerade die Produkthaftung interessiert ja eher den Hersteller als den Anwender!


Gruß,
Christian Rieke

***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte***

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