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| Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
| Thema | Anbringen am PA --> Erlöschen der Erlaubnis ? | 48 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 430722 | ||
| Datum | 01.10.2007 22:55 MSG-Nr: [ 430722 ] | 19378 x gelesen | ||
Tach, Post! Geschrieben von Manuel Schmidt Wie war und ist denn die Rechtslage im Schadensfall bei dem kein ursächlicher zusammenhang mit dem nicht zugelassenen Anbauteil besteht? Wenn kein ursächlicher Zusammenhang besteht, wo ist dann das Problem? Wenn du nachts um drei voll besoffen mit 100 gegen einen Baum semmelst, dann interessierts niemanden ob dein Heckspolier eine ABE hatte. Wenn du Pech hast entdeckts ein übereifriger Polizeibeamter und schägt auf dein Knöllchen noch ein paar Euro für den nicht zugelassenen Heckspoiler drauf, wenn nich, dann nich. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Als wir uns das letzte Mal verwählt haben kostete uns das eine Einheit." (Thomas Pommer im n-tv - Nachschlag) | ||||
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