alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse


Löschgruppenfahrzeug
RubrikABC-Gefahren zurück
ThemaTierseuchen4 Beiträge
AutorMarc8o V8., Appen / Schleswig Holstein431265
Datum04.10.2007 16:10      MSG-Nr: [ 431265 ]6561 x gelesen

Juten Tach auch,

mich würde mal gerne Eure Sichtweise zu dem Thema ?Transport von Infizierten Tieren? interessieren.

In den letzten Jahren nahmen ja bekanntlich die Einsätze mit Tierkadavern siehe H5N1 beträchtlich zu.

So gab es diverse Veröffentlichungen auch von Länderseite her, wie mit diesen Kadavern umzugehen ist, bzw. welche Schutzausrüstung nötig ist.
z.B.
http://www.ruelzheim.com/pdf/massnahmenkatalog.pdf
oder auch
http://www.add.rlp.de/add/binarywriterservlet?imgUid=70f3ca74-0108-901b-e592-613e9246ca93&uBasVariant=22222222-2222-2222-2222-222222222222

Mir geht es jetzt hauptsächlich um den Transport nach dem ?aufnehmen der Kadaver?
Im Gefahrgutrecht ?ADR 2007? sind wir ja gemäß Abschnitt 1.1.3.1. d) ausgenommen vom Gefahrgutrecht.
Zitat? Die Vorschriften des ADR gelten nicht für: Beförderungen, die von Einsätzkräften oder unter deren Überwachung durchgeführt werden, soweit diese im Zusammenhang mit Notfallmaßnahmen erforderlich sind?.?
Notfallmaßnahmen kann man ja dafür geltend machen, kein Problem.
Nur wie ist es wenn das LF wieder eingerückt ist, und der Kadaver später zur Untersuchung verschickt werden soll ? In diesem Falle sind die Notfallmaßnahmen meines Erachtens nach nicht mehr gegeben.
Gemäß einer Allgemeinverfügung der BAM ( Bundesanstalt für Materialwirtschaft) muß die Verpackung für den Transport besondere Vorschriften erfüllen.
http://www.bam.de/de/service/amtl_mitteilungen/gefahrgutrecht/gefahrgutrecht_medien/allgemeinverf_adr_003.pdf
Die Nichtbeachtung der Transportvorschriften kann zu Bußgeldern gemäß Gefahrgutrecht führen, von denen wir mit Sicherheit auch nicht ausgenommen sind.

Nun meine Fragen:
a) wie handhabt Ihr den Weitertransport ( richtet Ihr Euch nach diesen Richtlinien)
b) Gilt der Weitertransport noch als Notfallmaßnahme und muß sich somit nicht nach dem Gefahrgutrecht gerichtet werden
c) Ist es für die Kräfte möglich diese Transportbedingungen zu erfüllen ( kaufen/ vorhalten der Verpackungen)

Weitere Fragen nicht ausgeschlossen ;-)



Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

 antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 04.10.2007 16:10 Marc7o V7., Appen
 04.10.2007 17:43 Rico7 H.7, Hirschberg
 04.10.2007 17:54 Rico7 H.7, Hirschberg
 05.10.2007 07:46 Marc7o V7., Appen

0.130


Tierseuchen - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt