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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaRauchmelderpflicht ab 2009, OWi/Strafverfolgung?4 Beiträge
AutorKars8ten8 W.8, Heikendorf / Schleswig-Holstein431437
Datum05.10.2007 11:44      MSG-Nr: [ 431437 ]6729 x gelesen
Themengruppe:
  • Rauchmelder

  • Moin,
    aus der LBO Schleswig-Holstein, §52 (7): "Die Eigentümerinnen oder Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2009 mit Rauchmeldern auszurüsten."

    Das ist ja schon länger bekannt. Aber weiß einer unserer Rechtsexperten, ob es schon geregelt es, wie mit Zuwiderhandlungen umgegangen werden soll (Quellen!)? In §90 (Ordnungswidrigkeiten) konnte ich dazu leider nichts finden, auch diverse Suchen im WWW halfen bislang nicht weiter.


    MkG
    Karsten Wallath

    Auch hier handelt es sich um meine private Meinung, nicht um die Meinung der FF Altheikendorf oder des LZG Kr. Plön.

    Feuerwehr Heikendorf
    Brandschutzerziehung
    LZG Kreis Plön

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     05.10.2007 11:44 Kars7ten7 W.7, Heikendorf
     05.10.2007 11:47 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     05.10.2007 11:50 Kars7ten7 W.7, Heikendorf
     05.10.2007 12:11 Seba7sti7an 7K., Grafschaft

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