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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Rauchmelderpflicht ab 2009, OWi/Strafverfolgung? | 4 Beiträge | ||
Autor | Kars8ten8 W.8, Heikendorf / Schleswig-Holstein | 431437 | ||
Datum | 05.10.2007 11:44 MSG-Nr: [ 431437 ] | 6790 x gelesen | ||
Themengruppe: | ||||
Moin, aus der LBO Schleswig-Holstein, §52 (7): "Die Eigentümerinnen oder Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2009 mit Rauchmeldern auszurüsten." Das ist ja schon länger bekannt. Aber weiß einer unserer Rechtsexperten, ob es schon geregelt es, wie mit Zuwiderhandlungen umgegangen werden soll (Quellen!)? In §90 (Ordnungswidrigkeiten) konnte ich dazu leider nichts finden, auch diverse Suchen im WWW halfen bislang nicht weiter. MkG Karsten Wallath Auch hier handelt es sich um meine private Meinung, nicht um die Meinung der FF Altheikendorf oder des LZG Kr. Plön. Feuerwehr Heikendorf Brandschutzerziehung LZG Kreis Plön | ||||
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