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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | LF 8 als Traktor ->Klasse T für Feuerwehrfahrzeuge war: Führerscheinpr | 15 Beiträge | ||
Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 432863 | ||
Datum | 13.10.2007 20:56 MSG-Nr: [ 432863 ] | 9129 x gelesen | ||
Hallo, schon mal drangedacht, dass Feuerwehrfahrzeuge nicht für land- und forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden? Nur dafür ist die Fahrerlaubnisklasse T nämlich zugelassen, siehe z.B. hier: Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h,die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden Und dann noch die Frage, ob ein Feuerwehrfahrzeug eine Zugmaschine oder eine selbstfahrende Arbeitsmaschine darstellt... PS: Vorher das Abspalten vergessen, deshalb erneutes posten der Antwort Grüße Magnus | ||||
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