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Tragkraftspitzenanhänger
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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaLF 8 als Traktor ->Klasse T für Feuerwehrfahrzeuge war: Führerscheinpr15 Beiträge
AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz432907
Datum14.10.2007 09:47      MSG-Nr: [ 432907 ]7197 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Magnus Hammerlschon mal drangedacht, dass Feuerwehrfahrzeuge nicht für land- und forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden? Nur dafür ist die Fahrerlaubnisklasse T nämlich zugelassen, siehe z.B.
hier: (...)


Das ist nicht das Problem, die Zwecke der Feuerwehr sind da in einer Erläuterung dazu ausdrücklich mit abgedeckt, war vor kurzem schonmal Thema hier, als um Traktoren als Zugfahrzeuge für TSA ging. Wenn man dafür keine Ausnahmeregelung hätte, dürfte man nämlich die meisten Traktoren (dank grüner Nummer Steuerfrei für Land- oder Forstwirtschaft) nicht für Feuerwehrzwecke nehmen und die meisten Landwirte, die größere Traktoren haben und nur FE Klasse T haben, dürften den TSA nicht ziehen. Damit würde ein großer Teil möglicher Zugfahrzeuge oder Fahrer wegfallen.

Geschrieben von Magnus HammerlUnd dann noch die Frage, ob ein Feuerwehrfahrzeug eine Zugmaschine oder eine selbstfahrende Arbeitsmaschine darstellt...

Da liegt das Problem. Ein Feuerwehrfahrzeug ist ein Feuerwehrfahrzeug und weder eine Zugmaschine noch eine selbstfahrende Arbeitsmaschine. Zwar kann man z.B. einen Unimog (aber nur die Modelle mit kurzem Radstand) als Zugmaschine umschlüsseln, dann wird's aber mit dem Feuerwehraufbau problematisch. Desweiteren käme noch hinzu, dass bei Klasse T das Fahrzeug "nach der Bauart" für eine Verwendung in der Land- oder Forstwirtschaft bestimmt sein müßte, ist bei einem Feuerwehrfahrzeug wohl kaum der Fall.
Bei einem normalen LKW-Fahrgestell, wie es für übliche Feuerwehraufbauten verwendet wird, ist das nicht möglich. Ebenso ist auch genau definiert, welche selbstfahrenden Arbeitsmaschinen möglich sind, da passt auch kein Feuerwehrfahrzeug dazu.

Gruß,
Michael



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