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Niedersachsen
RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaRollgliss nur mit Lehrgang verwenden?20 Beiträge
AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.433101
Datum15.10.2007 11:04      MSG-Nr: [ 433101 ]13849 x gelesen

Hallo Forum,
auf unserem GW-Z nach TW Nds. gehört laut Beladungsplan auch ein Rollgliss-Abseilgerät drauf. Ganz ehrlich gesagt liegt es auch nur aus dem Grund drauf. Im Einsatzfall wurde es noch nie gebraucht. Eine richtige Abseilübung wurde damit auch noch nicht gestartet.

Nun ist die Frage, ob für die Verwendung des Gerätes ein Fortbildung notwendig ist. Das Fortbildung grundsätzlich nicht schlecht ist, ist mir auch klar. Aber für ein Gerät dessen Einsatzwert bisher gegen null tendiert auch noch mehrer Kameraden zum Beispiel zur Absturzsicherung zu schicken?

Generell ist es ja einfach ausgedrückt mit dem einhängen der Rolle getan. Dafür muss ich einen Festpunkt haben. Gurtzeug anlegen dürfte auch nicht die Schwierigkeit sein. Also alles in allem ein recht simples Teil in der Handhabung. Dafür brauche ich nicht unbedingt die volle Ausbildung zum Höhenretter. Aber damit wir uns nicht falsch verstehen: Mit dem Ding meinen wir nun nicht auf jedem Baukran den Maschinenführer mit HI retten zu können.

Grundsätzliche Fragen:
- Rollgliss notwendig? (vielleicht auch mal ein Einsatzbeispiel)
- Wenn ja, Ausbildung notwendig?
- Wenn ja, welche Ausbildung?
- Und wer geht hin? Ausbilder oder alle Nutzer?

Danke!


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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