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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Anerkennung von (Führungs-)Lehrgängen anderer Fachdienste | 14 Beiträge | ||
Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 433488 | ||
Datum | 17.10.2007 10:25 MSG-Nr: [ 433488 ] | 11357 x gelesen | ||
Hallo, mich würde mal interessieren ob und wenn ja in welcher Form es in Bundesländern oder Hilforganisationen Regelungen gibt wonach eine Einsatzkraft, die die fachdienstspezifische (Grund-)Ausbildung (Feuerwehr z.B. TM 1 und TM 2, Sanitätsdienst z.B. Sanitätsdiensthelfer) erworben und in einerm anderen Fachdienst bereits eine Führungsausbildung genossen hat (etwa GruFü Feuerwehr, Zugführer San oder Verbandführer HiOrg) im jeweilig anderen Fachdienst auch als Führungskraft eingesetzt werden kann. Hintergrund: Mir sind Regelungen bekannt in denen GruFü Feuerwehr in SanOrganisationen nach einem entsprechenden Anerkennungsverfahren und natürlich der Grundausbildung ebenfalls als Gruppenführer eingesetzt werden können/konnten oder es zumindest Erleichterungen im Zugang bzw. im Umfang der Führungsausbildung gegeben hat. Umgekehrt sind mir auch Regelungen bekannt, nach denen eine Führungskraft auch mit "doppelter" Gruppen- und Zugführerausbildung bei Feuerwehr und HiOrg noch zwei separate Verbandführer-Lehrgänge machen müsste, um in beiden Fachdiensten als solcher eingesetzt zu werden. Hat jemand Beispiele oder ggf. gar niedergeschriebene Regelungen an der Hand? Gruß, otti Was ich hier so scheibe ist mein Privatspaß und gibt weder den Standpunkt meins Vereines, meines Arbeitgebers onder von sonstwem wieder. Ich wurde auch nicht von IHNEN geschickt! Mehr über mich: www.mo-esch.blog.de | ||||
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