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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Prüfpflicht CFK-Flasche | 5 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW | 433780 | ||
Datum | 18.10.2007 16:43 MSG-Nr: [ 433780 ] | 6233 x gelesen | ||
Hi, ich habe hier ein kleines Problem liegen ;-). Es geht um eine Dräger-CFK-Flasche (Herstelljahr 2006), auf der ein TÜV-Stempel für 3 Jahre aufgeklebt ist. Meine Info ist, dass die frühere Prüffrist von CFK-Flaschen von 3 Jahren mit der Betriebsicherheitsverordnung auf 5 Jahre zu den Stahlflaschen angeglichen wurde. Nun die Fragen: - Wird die nächste Prüfung auch nur für 3 Jahre erfolgen? - Welche Flaschen kriegen 3 und welche 5 Jahre? Ich habe mal gehört, dass es bei Dräger einen Sprung in den Seriennummern gibt!? Ist das korrekt? Wo ist der Sprung? Gruß, Christian Rieke ***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte*** | ||||
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