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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Schlageinwirkung auf Feuerwehrhelm | 9 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 K.8, Nienburg / Niedersachsen | 434757 | ||
Datum | 23.10.2007 17:14 MSG-Nr: [ 434757 ] | 7056 x gelesen | ||
Themengruppe: | ||||
Moin. Einer Kameradin ist bei einem Übungsdienst aus ca 3m Höhe eine Scheinwerferbrücke mit zwei Scheinwerfern auf den mit Schubert F 110 geschützten Kopf gefallen. Der Helm weißt außer einer kleinen Abplatzung am Rand und einem verformten Visier keine äußeren Beschädigungen auf. Alles in allem Glück gehabt. Nun meine Frage: Muß diese Kameradin einen neuen Helm bekommen, oder reicht der prüfende Blick des Sicherheitsbeauftragten um das Teil weiterhin für einsatztauglich zu erklären? | ||||
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