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Rubrikpers. Ausrüstung zurück
ThemaSchlageinwirkung auf Feuerwehrhelm9 Beiträge
AutorAndr8eas8 K.8, Nienburg / Niedersachsen434757
Datum23.10.2007 17:14      MSG-Nr: [ 434757 ]7056 x gelesen
Themengruppe:
  • Feuerwehrhelme

  • Moin.

    Einer Kameradin ist bei einem Übungsdienst aus ca 3m Höhe eine Scheinwerferbrücke mit zwei Scheinwerfern auf den mit Schubert F 110 geschützten Kopf gefallen.
    Der Helm weißt außer einer kleinen Abplatzung am Rand und einem verformten Visier keine äußeren Beschädigungen auf.
    Alles in allem Glück gehabt.
    Nun meine Frage: Muß diese Kameradin einen neuen Helm bekommen, oder reicht der prüfende Blick des Sicherheitsbeauftragten um das Teil weiterhin für einsatztauglich zu erklären?



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