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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Neu aus Düsseldorf - HLF 20/16 | 232 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 438100 | ||
Datum | 06.11.2007 19:47 MSG-Nr: [ 438100 ] | 230014 x gelesen | ||
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Geschrieben von Sascha Tröger Dass das funktioniert, habe ich im letzten halben Jahr in Stuttgart erleben dürfen: Es war eine sehr seltene Ausnahme, wenn die Besatzung von Rettungsdienstfahrzeugen einmal nicht angeschnallt war. genau, Rettungsdienstfahrzeuge - und wie ist es bei der Fw? (Und da v.a. auf den kritisierten Sitzplätzen?) Geschrieben von Sascha Tröger Hier (Landkreis Chemnitzer Land) ist es das genaue Gegenteil. Und warum nicht? Bzw. warum noch nicht mal beim RTW? Geschrieben von Sascha Tröger Darf man bei der Bemessung von Sicherheitseinrichtungen (z.B. im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung) nur den absolut typischen Standardfall heranziehen? M.E. nein, es sind auch naheliegende Abweichungen (Besetzung der Kabine 2-2 [nicht 0-4] und Azubis) mitzubetrachten. Du darfst gern in Deiner Feuerwehr das anders machen. Ich werds im Gegenzug nochmal prüfen, ob das überhaupt technisch an der Stelle geht, ohne andere Dinge wieder in Frage zu stellen. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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