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Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
Mittleres Löschfahrzeug, spezifiziert in TR E-2 RLP, Entspricht StLF 10/6 nach DIN mit vergrößertem Wasservolumen von 1000l
Technische Hilfeleistung
Löschgruppenfahrzeug
Mittleres Löschfahrzeug, spezifiziert in TR E-2 RLP, Entspricht StLF 10/6 nach DIN mit vergrößertem Wasservolumen von 1000l
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Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
1. Grundlehrgang für Hauptamtliche Kräfte der Feuerwehr im mittleren Dienst (mD)
2. Einteilung der Gemeinden nach Gefährdungsklassen in RLP
3. 1. Bergungsgruppe (THW) Die 1. Bergungsgruppe (1. BGr) ist die universellste Gruppe im Technischer Zug (TZ). In der Regel wird diese Gruppe auch zuerst zum Einsatz kommen (auch als THW-Schnelleinsatzgruppe).
Sie wird ergänzt und unterstützt durch die 2. Bergungsgruppe oder durch Fachgruppen bzw. sie unterstützt diese.
Kleinlöschfahrzeug
RubrikSonstiges zurück
ThemaVollzug FwVO RLP Ausstattung mit Fahrzeugen201 Beiträge
AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP440311
Datum15.11.2007 20:58      MSG-Nr: [ 440311 ]139946 x gelesen
Infos:
  • 17.06.11 FwVO RLP [2010] mit Anlage 1 & 2 & 3
  • 07.12.09 Neuentwurf FwVO RLP [2009] Anlage 1 & 2
  • 16.11.07 Vollzug FwVO RLP [2007]
  • 16.11.07 Vollzug FwVO RLP [2005]
  • 16.11.07 Protokoll der Sitzung der U-PAG 2 "Mindestausstattung für B+T-Gefahren" am 4.7.07
  • 16.11.07 Anlage 3

    alle 8 Einträge im Threadcontainer anzeigen

  • Um die Diskussion aus den beiden Threads

    - HLF 10/10?
    und
    - MLF mit TH

    in Sachen "Vollzug der FwVo RLP - Mindestausstattung für die Feuerwehren zur Abwehr von Brand- und Technischen Gefahren unter Berücksichtigung der neuen Feuerwehr-Fahrzeuggeneration" mal zu kanalisieren mache ich mal den neuen Thread auf.

    Hintergrund für alle Nicht-RLPler: Die FwVo gibt u.a. die Einteilung der Gemeinden in verschiedene Risikoklassen und die damit verbunden Fahrzeugausstattung vor. D.h. es wird auch nur das bezuschusst was der Gemeinde laut FwVo zusteht.
    -->
    Link zur aktuellen Fassung

    Nun ist diese FwVo überarbeitet worden und man so einiges ins Land geworfen das zumindest Diskussionswürdig ist.
    Grund ist hier die förderungswürdige Ausstattung mit Fahrzeugen.

    LF 10/ 6 soll zugunsten des MLF wegfallen (aus der Förderung wohlgemerkt)
    LF 20/16 zugunsten TLF 16/24 Tr (evtl. TLF 20/40) wenn Wasser benötigt wird, ansonsten HLF 10/10
    TSF-W bei der Einstufung B1 (quasi Grundstufe) das KLF

    Wer mehr oder anders möchte kann kaufen, bekommt aber keine Förderung aus Mainz.

    @Jürgen: Kannst du, sobald vorhanden das aktuelle pdf in den Thread-Container stellen?



    Gruß
    ML


    Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
    Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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    Vollzug FwVO RLP Ausstattung mit Fahrzeugen - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt