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Rubrik | Sonstiges | zurück | ||
Thema | Vollzug FwVO RLP Ausstattung mit Fahrzeugen | 201 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 440311 | ||
Datum | 15.11.2007 20:58 MSG-Nr: [ 440311 ] | 139946 x gelesen | ||
Infos: | alle 8 Einträge im Threadcontainer anzeigen | |||
Um die Diskussion aus den beiden Threads - HLF 10/10? und - MLF mit TH in Sachen "Vollzug der FwVo RLP - Mindestausstattung für die Feuerwehren zur Abwehr von Brand- und Technischen Gefahren unter Berücksichtigung der neuen Feuerwehr-Fahrzeuggeneration" mal zu kanalisieren mache ich mal den neuen Thread auf. Hintergrund für alle Nicht-RLPler: Die FwVo gibt u.a. die Einteilung der Gemeinden in verschiedene Risikoklassen und die damit verbunden Fahrzeugausstattung vor. D.h. es wird auch nur das bezuschusst was der Gemeinde laut FwVo zusteht. --> Link zur aktuellen Fassung Nun ist diese FwVo überarbeitet worden und man so einiges ins Land geworfen das zumindest Diskussionswürdig ist. Grund ist hier die förderungswürdige Ausstattung mit Fahrzeugen. LF 10/ 6 soll zugunsten des MLF wegfallen (aus der Förderung wohlgemerkt) LF 20/16 zugunsten TLF 16/24 Tr (evtl. TLF 20/40) wenn Wasser benötigt wird, ansonsten HLF 10/10 TSF-W bei der Einstufung B1 (quasi Grundstufe) das KLF Wer mehr oder anders möchte kann kaufen, bekommt aber keine Förderung aus Mainz. @Jürgen: Kannst du, sobald vorhanden das aktuelle pdf in den Thread-Container stellen? Gruß ML Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | ||||
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