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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Umgang mit der Motorsäge - Ausbildungsvoraussetzung? | 11 Beiträge | ||
Autor | Achi8m K8., Geroda / Bayern | 440349 | ||
Datum | 15.11.2007 23:39 MSG-Nr: [ 440349 ] | 7542 x gelesen | ||
Hallo zusammen, da ich immer wieder widersprüchliche Aussagen bezüglich der Ausbildungsvoraussetzungen für den Umgang mit der Motorsäge bekomme, wende ich mich jetzt einfach mal an Euch. Folgende Fragen hätte ich: - Wer darf in Bayern den Lehrgang durchführen? - Wie hoch sind die Kosten, bzw. entstehen welche für den Lehrgang? - Nach meinem Kenntnisstand sind nur die Module 1 und 2 im Lehrgang enthalten-d.h. das Beseitigen von Windbruch ist uns als Feuerwehr eigentlich nicht gestattet (Haftungsfrage)? Für Eure Antworten im voraus schon mal vielen Dank. MkG, Achim Kohlhepp | ||||
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