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RubrikSonstiges zurück
ThemaVollzug FwVO RLP Ausstattung mit Fahrzeugen201 Beiträge
AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP440429
Datum16.11.2007 13:18      MSG-Nr: [ 440429 ]132822 x gelesen
Infos:
  • 17.06.11 FwVO RLP [2010] mit Anlage 1 & 2 & 3
  • 07.12.09 Neuentwurf FwVO RLP [2009] Anlage 1 & 2
  • 16.11.07 Vollzug FwVO RLP [2007]
  • 16.11.07 Vollzug FwVO RLP [2005]
  • 16.11.07 Protokoll der Sitzung der U-PAG 2 "Mindestausstattung für B+T-Gefahren" am 4.7.07
  • 16.11.07 Anlage 3

    alle 8 Einträge im Threadcontainer anzeigen

  • Was mich persönlich an der Sache stört, ist die Tatsache das das Land den Kommunen die Pistole auf die Brust setzt und keine Löschfahrzeug größer als HLF 10/10 bezuschusst. Das ist mMn zu kurz gedacht.
    Den Feuerwehren, gerrade in den "ärmeren" Kommunen, werden so von außen Fahrzeugkonzepte aufgedrängt.
    Wenn ich das richtig deute ist die Mindestausstattung für B4 ein LF 20/16, gleichzeitig wird aber davon gesprochen grundsätzlich keine LF 20/16 mehr zu bezuschussen.
    Das wälzt den schwarzen Peter der Finanzierung auf die Kommunen ab. Ich frage mich nur warum die das mit sich machen lassen?


    Gruß
    ML


    Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
    Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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