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Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
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Mehrzweckfahrzeug;
Mehrzweckfahrzeug (Bayern), ähnlich MTW
Mehrzweckfahrzeug mit Ladehilfe (RLP), Spezifiziert in TR 5 RLP, drei größen, ähnlich GW-L
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RubrikSonstiges zurück
ThemaVollzug FwVO RLP Ausstattung mit Fahrzeugen201 Beiträge
AutorChri8sti8an 8D., Budenheim / Rheinland-Pfalz440668
Datum17.11.2007 17:00      MSG-Nr: [ 440668 ]132654 x gelesen
Infos:
  • 17.06.11 FwVO RLP [2010] mit Anlage 1 & 2 & 3
  • 07.12.09 Neuentwurf FwVO RLP [2009] Anlage 1 & 2
  • 16.11.07 Vollzug FwVO RLP [2007]
  • 16.11.07 Vollzug FwVO RLP [2005]
  • 16.11.07 Protokoll der Sitzung der U-PAG 2 "Mindestausstattung für B+T-Gefahren" am 4.7.07
  • 16.11.07 Anlage 3

    alle 8 Einträge im Threadcontainer anzeigen

  • Hallo Klaus,

    Geschrieben von Klaus WendelWieviel THL-Beladung packst du denn auf ein HLF 10/10, wenn auch noch Schiebleiter und Sprungrettungsgerät drauf muss? Oder sind wir doch wieder bei 14 Tonnen und können gleich ein HLF 20/16 nehmen.
    Diese Problematik wird den verantwortlichen Entscheidungsträgern wohl leider erst bewusst, wenn diverse Praxisbeispiele auftreten. Allerdings wurde mir im Gespräch mit Herrn Plattner anfang des Jahres versichert, dass dein Gewicht von 11to für ein HLF 10/10 verbindlich bleiben wird, wenn Zuschüsse erwartet werden. Beachtenswert ist wenigstens die Bestrebung auf Seite 3 des Protokolls, dass es der Anschaffung eines HLF 20/16 für eine B3-Gemeinde wenigstens der Zuschuss für ein HLF10/10 gezahlt werden könnte.

    Die Option ein MZF mit ergänzender TH-Beladung zum Hilfsrüstwagen zu machen, sollte man nutzen. Ein schlüssiges einsatztaktisches Konzept ist sicherlich so auch möglich.

    Sind einem von euch die Auswahlkriterien für B3-Gemeinden bekannt, die ein HLF 20/16 bezuschusst bekommen?

    Geschrieben von Ulrich Cimolino
    M.E. führt die Praxis in RLP (die mit Vorreiter dieser Entwicklung sind, auch wenn die das da i.d.R. anders sehen)
    - HLF 10/10 ersetzt LF 16/12 - wird dann auch in Kürze soviel wiegen... (also ÜBER 12 t!)

    DAS ist in RLP ja auch erwünscht. :-(

    Interessant wäre ein Vergleich der unterschiedlichen, bundeslandspezifischen Konzepte bei Vorhaltung von Fahrzeugen.

    Warum muss jedes Bundesland das Rad neu erfinden? Findet hier ein Informationsaustausch statt? Wenigsten geben die Statistiken des Protokolls eindeutig den Sinn der geänderten Fahrzeugkonzeptes wieder: Kostenreduktion!

    Gruß aus einer B3-Gemeinde
    Christian



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