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Thema | Vollzug FwVO RLP Ausstattung mit Fahrzeugen | 201 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8D., Budenheim / Rheinland-Pfalz | 440668 | ||
Datum | 17.11.2007 17:00 MSG-Nr: [ 440668 ] | 132654 x gelesen | ||
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Hallo Klaus, Geschrieben von Klaus Wendel Wieviel THL-Beladung packst du denn auf ein HLF 10/10, wenn auch noch Schiebleiter und Sprungrettungsgerät drauf muss? Oder sind wir doch wieder bei 14 Tonnen und können gleich ein HLF 20/16 nehmen. Diese Problematik wird den verantwortlichen Entscheidungsträgern wohl leider erst bewusst, wenn diverse Praxisbeispiele auftreten. Allerdings wurde mir im Gespräch mit Herrn Plattner anfang des Jahres versichert, dass dein Gewicht von 11to für ein HLF 10/10 verbindlich bleiben wird, wenn Zuschüsse erwartet werden. Beachtenswert ist wenigstens die Bestrebung auf Seite 3 des Protokolls, dass es der Anschaffung eines HLF 20/16 für eine B3-Gemeinde wenigstens der Zuschuss für ein HLF10/10 gezahlt werden könnte. Die Option ein MZF mit ergänzender TH-Beladung zum Hilfsrüstwagen zu machen, sollte man nutzen. Ein schlüssiges einsatztaktisches Konzept ist sicherlich so auch möglich. Sind einem von euch die Auswahlkriterien für B3-Gemeinden bekannt, die ein HLF 20/16 bezuschusst bekommen? Geschrieben von Ulrich Cimolino
DAS ist in RLP ja auch erwünscht. :-( Interessant wäre ein Vergleich der unterschiedlichen, bundeslandspezifischen Konzepte bei Vorhaltung von Fahrzeugen. Warum muss jedes Bundesland das Rad neu erfinden? Findet hier ein Informationsaustausch statt? Wenigsten geben die Statistiken des Protokolls eindeutig den Sinn der geänderten Fahrzeugkonzeptes wieder: Kostenreduktion! Gruß aus einer B3-Gemeinde Christian | ||||
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