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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Gemeinde Arbeiter | 26 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 440745 | ||
Datum | 17.11.2007 21:56 MSG-Nr: [ 440745 ] | 8294 x gelesen | ||
Geschrieben von Dominik Bachmann ch bin der Meinung, dass eine Gemeinde ihre Arbeiter nicht zwingen kann, zur FF zu gehn. Es geht sogar realtiv einfach. Die Stelle wird schlicht zu einem gewisen prozentsatz der Tätigkeit als Feuerwehrstelle ausgeschrieben. Incl. Voraussetzungen wie G26.3, erforderliche Ausbildung vorhanden oder bereit diese zu machen,... Das schlägt sich dann zwar im Haushalt bei den Personalkosten im Bereich Feuerwehr nieder, aber nur als Rechnungsgröße da der/ die Mitarbeiter ja ohnehin für andere Tätigkeiten eingestellt werden sollen. Dann kann ich von jedem dieser MA verlangen, daß er an den Diensten entsprechend teilnimmt. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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