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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Ausschluss von Sonderrechten? | 171 Beiträge | ||
| Autor | Tom 8K., Nähe WÜ / Bayern | 441252 | ||
| Datum | 20.11.2007 08:47 MSG-Nr: [ 441252 ] | 169518 x gelesen | ||
Hallo Christian, danke für Deine Meinung. Was ich aber nicht verstehe: hab ich nun Sonderrechte oder kann die Wehrführung die einfach "absprechen"?? Weil in der STVO werden andere Kriterien zur Inanspruchnahme der Sonderrehcte genannt und nichts davon, dass mein Kommandant dem auch zugestimmt haben muss. Und ein bisschen frage ich mich dann schon, warum ich dann überhaupt noch mit SoSi fahren soll.... Der Einsatz beginnt (zumindest in Bayern) mit der Alarmierung. Dann kämpf ich mich ne Viertelstunde mit dem Privat-PKW durch den Berufsverkehr (bin dann eh schon über der Hilfeleistungsfrist), um dann aber mit Blauhorn das letzte Stückchen von der Wache zur E-Stelle zu fahren. Möglichst schnell, natürlich, um noch rechtzeitig helfen zu können... Das finde ich absurd. Bin gespannt, was mein Chef dann dazu sagt, wenn ich ohne SoSi ganz vorschriftsmäßig (als Maschinist bin ich ja auch persönlich haftbar) mein TLF mit 31 km/h durch die Tempo 30 - Zone zur E-Stelle rollen lasse....weils zeitlich ja eh schon wurscht ist... Mit leichter Verwunderung... Tom | ||||
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