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Straßenverkehrsordnung
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RubrikEinsatz zurück
ThemaAusschluss von Sonderrechten?171 Beiträge
AutorPete8r S8., Aholming / BY441266
Datum20.11.2007 09:13      MSG-Nr: [ 441266 ]169488 x gelesen

Geschrieben von Sven KellerUnabhängig davon, ob einen die "formal" zustehenden Sonderrechte im Privat-Pkw nach vorne bringen, kann kein Wehrleiter (in einem Bundesland das Pro-Sonderrechte für Privat-Pkw ist) dies per Dienstanweisung "verbieten."

Die StVO gilt bundesweit, also gibt es keine Pro- und Contra-Länder. Zudem glaube ich nicht, dass der kleine Wehrleiter mit seiner Dienstanweisung Bundesrecht kippen kann. Er kann (und muss) lediglich dann eingreifen, wenn die Inanspruchnahme von Sonderrechten durch hirnlose Kameraden nicht mehr mit Absatz 8 des §35 StVO in Einklang steht. Kommt in der Praxis leider allzu oft vor.

Gruß
Peter



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