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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Ausschluss von Sonderrechten? | 171 Beiträge | ||
| Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 441274 | ||
| Datum | 20.11.2007 09:28 MSG-Nr: [ 441274 ] | 169386 x gelesen | ||
Geschrieben von Sebastian Krupp Er beeinflusst (möglicherweise) nur die spätere Rechtsauslegung in der Weise, dass er die Tatbestandsvoraussetzung als nicht vorliegend definiert. Ich gehe mal davon aus, dass du mit "Tatbestandsvoraussetzung" das "dringend geboten" meinst, denn an der hoheitlichen Aufgabe lässt sich sicherlich nicht rütteln. IMO lehnt ein Wehrleiter sich da sehr weit aus dem Fenster, wenn er dies im Voraus pauschal für alle Einsätze verneint. Gruß Peter | ||||
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