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RubrikEinsatz zurück
ThemaAusschluss von Sonderrechten?171 Beiträge
AutorPete8r S8., Aholming / BY441274
Datum20.11.2007 09:28      MSG-Nr: [ 441274 ]169386 x gelesen

Geschrieben von Sebastian KruppEr beeinflusst (möglicherweise) nur die spätere Rechtsauslegung in der Weise, dass er die Tatbestandsvoraussetzung als nicht vorliegend definiert.

Ich gehe mal davon aus, dass du mit "Tatbestandsvoraussetzung" das "dringend geboten" meinst, denn an der hoheitlichen Aufgabe lässt sich sicherlich nicht rütteln. IMO lehnt ein Wehrleiter sich da sehr weit aus dem Fenster, wenn er dies im Voraus pauschal für alle Einsätze verneint.

Gruß
Peter



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