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ThemaAusschluss von Sonderrechten?171 Beiträge
AutorFran8k R8., Eppelborn / Saarland441309
Datum20.11.2007 11:10      MSG-Nr: [ 441309 ]169189 x gelesen

Vor allem wird's schwer, sich als anrückender Feuerwehrangehöriger auf einen "Rechtfertigenden" Notstand zuberufen. Denn eine gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut bereits unmittelbar auf der Anfahrt abzuwenden dürfte in der Regel nicht möglich sein



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