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RubrikEinsatz zurück
ThemaAusschluss von Sonderrechten?171 Beiträge
AutorMark8us 8B., Heimstetten / Bayern441323
Datum20.11.2007 11:31      MSG-Nr: [ 441323 ]169102 x gelesen

Das stimmt nicht, "Um die Gefahr von sich oder anderen abzuwenden"

Eine Feuerwehr wird ja nicht zum Spaß über FME alarmiert oder? Sonst könnte ich ja auch den Bauhof oder eine öffentliche Firma schicken.

Gerade "Gefahr für Leben, Gesundheit oder Eigentum" kann man in der Feuerwehr so gut wie auf jeden Einsatz abwelzen.



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