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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Ausschluss von Sonderrechten? | 171 Beiträge | ||
| Autor | Tom 8K., Nähe WÜ / Bayern | 441332 | ||
| Datum | 20.11.2007 11:44 MSG-Nr: [ 441332 ] | 169008 x gelesen | ||
Geschrieben von Andreas Dovern dass diese Fragestellung gerade von den jüngeren Kollegen gestellt wird - ohne das negativ oder abwertend zu meinen! Richtig, aber genau so kommen diese ständigen Fragen einem immer wieder vor. ich bin kein jüngerer Kollege mehr, ich habe 15 Dienstjahre und etliche EInsätze hinter mir - und ich will diese Frage trotzdem stellen dürfen und erwarte eine vernüntige Antwort, die nicht darin mündet, dass ich mir vorwerfen lassen muss, ich will nur mein Hirn ausschalten uns rasen! Versteh mich nicht falsch, das ist nicht gegen Dien Posting, sondern gegen viele hier. Ich bin neu in diesem Forum, aber ich bin ziemlich sicher, das war auch mein letztes Posting hier! Wenn ich Besserwisserei haben will, geh ich woanders hin! Geschrieben von Andreas Dovern Gurtpflicht - Wer ihn nicht anzieht, egal ob Einsatz oder nicht, muss zahlen. Meine Meinung. Richtig, ???Deine Meinung. Auch hier zur Wiederholung: ich will nicht unangeschnallt fahren, es geht mir darum, ob ich es dürfte, wenn ich wollte! Und auch hier nochmal: in den meisten Einsatzfahrzeugen hab ich auch kine Gurte, da akzeptiert es auch jeder. EinsatzfahrzeugGeschrieben von Andreas Dovern Auch das sind nur (meist nette) Menschen, die dafür sicherlich Verständnis haben Eben nicht. Ich kenne zumindest einen Fall, wo das O-Amt genau mit einem solchen Verweis auf den KBR die OWI nicht zurückgezogen hat. Weil sie nämlich von einer privaten Verkehrsüberwachung ausgestellt wurde und ein entsprechendes Verfahren ohne "Zustimmung" der Feuerwehr nicht eingeleitet werden konnte. Geschrieben von Andreas Dovern Es gibt kaum Gründe, auch auf einer ausgebauten Landstrasse anstatt 70 120 zu fahren, denn es bringt keinen Vorteil Das kann man mathematisch ausrechnen, welchen Vorteil es bringt. Und nochmal: meine ursprügliche Frage war nicht, wie schnell darf ich rasen, sondern wie steht Ihr zu einem pauschalen Verbot von allem, was mit Sonderrechten zu tun hat. Und nochmal meine Frage zur Absurdität, die ich schon in einer anderen Antwort gestellt habe: wenn es doch anscheinend eh egal ist, ob man 70 oder 120 oder 20 oder 30 fährt, wieso brauche ich dann überhaupt noch Sonderrechte auf dem | ||||
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