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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Ausschluss von Sonderrechten? | 171 Beiträge | ||
| Autor | Tom 8K., Nähe WÜ / Bayern | 441349 | ||
| Datum | 20.11.2007 12:04 MSG-Nr: [ 441349 ] | 168848 x gelesen | ||
Geschrieben von Mike Böttner Fahre ich zu schnell (und werde erwischt), ist das einzig und allein meine Entscheidung gewesen. Das ist unbestritten. Aber ich treffe diese Entscheidung basierend auf deutschen Gesetzen und die lassen sowas zu. Nennt sich dann eben Sonderrechte. Und dann verstehe ich nicht, wieso die Wehrleitung uns diese Rechte nicht mehr zusprechen will - und im Stillen natürlich trotzdem hofft, dass es genug Deppen gibt, die auf eingenes Risiko die Ausrückezeit "der Feuerwehr" im vorgeschriebenen Rahmen halten.... | ||||
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