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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verdienstausfall bei Selbstständigen FA (Regelung in Bayern) | 4 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8A., Poing / By | 441372 | ||
Datum | 20.11.2007 13:10 MSG-Nr: [ 441372 ] | 8293 x gelesen | ||
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Hallo, nach §9 BayFwG Abs. 3 steht auch selbstständigen/freiberuflich tätigen FA Verdienstausfall für Einsätze zu. Hierzu habe ich drei Fragen, die mir vielleicht die juristisch oder verwaltungstechnisch etwas bewanderten Kameraden beantworten können: 1) Zu welchen Tageszeiten besteht der Anspruch? Bei einem Einsatz von z.B. 19-21 Uhr wohl nicht, tagsüber vermutlich schon. Gibt es hierzu eine Regelung, bzw. wie wird das normalerweise gehandhabt? In der Ausführungsverordnung §10 ist eine Obergrenze von 10 Stunden/Tag festgelegt. 2) Wie wird die Höhe des Verdienstausfall berechnet? Ich habe zwei verschiedene Ansätze gefunden: §10 AVBayFwG gibt als Höchstsatz BAT 1a vor, dagegen steht in der Vollzugsbekanntmachung unter 9.2 (S.16): Dem Antrag sind die zur Glaubhaftmachung erforderlichen Unterlagen beizufü- gen. Als Grundlage für die Berechnung des Verdienstausfalls genügt in der Regel der neueste Nachweis über die Einkünfte eines Kalenderjahres. Kann der Nach- weis nur für einen Teil eines Kalenderjahres erbracht werden, ist für die Berech- nung von den daraus folgenden mutmaßlichen Jahreseinkünften auszugehen. Was gilt nun? 3) Wie wird es in anderen Wehren in der Praxis gehandhabt? Wird Verdienstausfall nur bei größeren Einsätzen geltend gemacht, oder grundsätzlich bei allen Einsätzen? Vielen Dank vorab für Eure Antworten, Stefan Aus Umweltschutzgründen: Dieser Beitrag besteht zu 100% aus recycleten Bytes. | ||||
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