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| Thema | Vollzug FwVO RLP Ausstattung mit Fahrzeugen | 201 Beiträge | ||
| Autor | Dani8el 8S. 8P., Westhofen /Rheinland-Pfalz / Rheinland-Pfalz | 441669 | ||
| Datum | 21.11.2007 15:14 MSG-Nr: [ 441669 ] | 132313 x gelesen | ||
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hi, Geschrieben von Sebastian Krupp Haben dieses Jahr in RLP also überwiegend B4/B5-Kommunen beschafft? Oder sind "Einzelfälle" doch leichter zu begründen, als ich bisher gedacht hab? es ist möglich! sogar B2 gemeinden können mit der richtigen Begründung ein HLF 20/16 beschaffen... Geschrieben von Sebastian Krupp Jetzt lese ich heute die Pressemeldung des ISM RLP zur finanziellen Förderung des Feuerwehrwesens im Haushaltsjahr 2007: 25 Fahrzeuge sind aufgelistet, darunter 10 Löschfahrzeuge, davon sind: Klar, wer kauft den ein HLF 10/10 (wir werden eines kaufen weil es so in der FwVo steht!), hört sich ja fast so an wie ein LF10/6, die meisten HLF 20/16 werden wohl LF16/12 ersetzen. Weil jeder denkt ein HLF10/10 ist nicht`s anderes als ein etwas größeres LF 10/6, und ein etwas "größeres" LF kann doch nicht unser LF16/12 ersetzen!! "Geht ja nich das wir en kleineres Auto bekommen als wir jetzt schon haben, oder???" So werden halt munter Zuschussanträge für HLF20/16 gestellt und die politik verarscht, wobei DIE sich ja selbst verarschen wenn die diesen Anträgen Zuschuss gewähren. Aber so ist das eben... Daniel Meine Meinung.. | ||||
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