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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Ausschluss von Sonderrechten? | 171 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 441997 | ||
| Datum | 22.11.2007 15:49 MSG-Nr: [ 441997 ] | 168120 x gelesen | ||
Geschrieben von Sebastian Weiß Der Punkt ist aber, dass das Vorliegen von Sonderrechten nicht an irgendwelche Ansichten der Wehrführung oder der Beurteilung der Gegenpartei gebunden ist, sondern ausschließlich an die StVO. Die ermittelnde Behörde wird aber beim Dienstherren nachfrage, ob - die Person gegen die ermittelt wird überhaupt eine Einsatzkraft ist - die Person zu diesem Einsatz alarmiert wurde - der Einsatz grundsätzlich die Inanspruchnahme der Sonderrechte gerechtfertigt hat - ... Und hier kommt die DA ins Spiel. Es wird dann a) keine Bestätigung des Dienstherren geben b) im schlechtesten Fall sogar eine Kopie der abgezeichneten DA an die ermittelnde Behörde gehen Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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