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Dienstanweisung
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RubrikEinsatz zurück
ThemaAusschluss von Sonderrechten?171 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg441997
Datum22.11.2007 15:49      MSG-Nr: [ 441997 ]168120 x gelesen

Geschrieben von Sebastian WeißDer Punkt ist aber, dass das Vorliegen von Sonderrechten nicht an irgendwelche Ansichten der Wehrführung oder der Beurteilung der Gegenpartei gebunden ist, sondern ausschließlich an die StVO.


Die ermittelnde Behörde wird aber beim Dienstherren nachfrage, ob

- die Person gegen die ermittelt wird überhaupt eine Einsatzkraft ist
- die Person zu diesem Einsatz alarmiert wurde
- der Einsatz grundsätzlich die Inanspruchnahme der Sonderrechte gerechtfertigt hat
- ...


Und hier kommt die DA ins Spiel. Es wird dann
a) keine Bestätigung des Dienstherren geben
b) im schlechtesten Fall sogar eine Kopie der abgezeichneten DA an die ermittelnde Behörde gehen


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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