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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Eingliederung der Schnuppergruppe in Feuerwehrförderverein | 15 Beiträge | ||
Autor | Silk8e L8., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 442727 | ||
Datum | 26.11.2007 11:53 MSG-Nr: [ 442727 ] | 8755 x gelesen | ||
Hallo, ich habe einige Fragen zur Problematik: Absicherung einer Feuerwehr-Schnuppergruppe über Haftpflicht- und Unfallversicherung. Unsere hiesige Schnuppergruppe möchte Kinder zwischen 4 und 10 Jahren spielerisch an die Arbeit der Feuerwehr heranführen. Im Moment lassen wir uns durch eine Unterschrift der Eltern bestätigen, dass wir im Schadenfall nicht haftbar gemacht werden. Betreut wird die Gruppe von zwei Frauen, von denen eine Mitglied im Feuerwehrförderverein ist. Je nach Thema werden wir zusätzlich von den Kameraden der FFW unterstützt. Meine Fragen sind: Reicht diese Unterschrift der Eltern aus, um uns aus der Haftung zu entlassen? Aufgrund des Alters der Kinder ist es per Gesetz nicht möglich, die Schnuppergruppe in die Feuerwehr zu integrieren. Kann aber der Feuerwehrförderverein die Schnuppergruppe unter seine Fittiche nehmen (Vereinbarkeit mit der Satzung?) und könnte die Schnuppergruppe damit auch in den Genuß der gesetzlichen Unfallversicherung kommen? Sind die Betreuerinnen der Schnuppergruppe, sofern sie Vereinsmitglied im Förderverein sind, über den Verein abgesichert? Viele Grüße S.Lindenthal | ||||
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