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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | neue G26 wann muss man auf die Strecke? | 20 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 445896 | ||
Datum | 09.12.2007 18:15 MSG-Nr: [ 445896 ] | 7010 x gelesen | ||
Mahlzeit! Geschrieben von ---Schindler Mike--- Mit verkürzt meinte ich tatsächlich eine verkürzung der G26 von 3 auf ein Jahr. In der FwDV7 steht (leider) sowohl "jährlich" als auch "innerhalb von 12 Monaten", was in der Kombination zu unterschiedlichen Interpretationen führt. (Irgendwann wird noch jemand auf die Idee einer Silvesterübung kommen, die man dann nur alle zwei Jahre zu machen braucht...) macht es denn Sinn, den AGT erst zur G26 und gleich danach auf die Strecke zu schicken? Wenn du schon den Vergleich haben willst: Auch beim Fw-"LKW" macht der Prüfer nach der Wirkungsprüfung der Bremsen (Bremsenprüfstand) noch eine Zustandsprüfung (Sichtprüfung auf Grube oder Bühne) und eine Funktionsprüfung (Überprüfung der Druckluftanlage an den Prüfanschlüssen mit Manometern). Genauso sind G26, Belastungsübung und Einsatzübung drei verschiedene Paar Schuhe, die nur in ihrer Gesamtheit den Einsatz als AGT zulassen. Gruß, Henning | ||||
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