Guten Morgen,
mal einfach aus dem Gesichtwinkel eines Mitlesers gefragt.
Es scheint nun ja schon einige Eigenkonstruktionen an Schlauchtragekörben zu geben.
Ohne in das Normblatt Einblick nehmen zu wollen, würde mich einfach mal interessieren,
ob bei Serien-STK spezielle Baumuster-Prüfungen/Abnahmen gefordert sind, oder gelinde gesagt, es jedem Metallbauer, der grundlegende Dinge beachtet, haftungsrechtlich unbedenklich möglich ist, sein Produkt analog der DIN-Norm zu fertigen und zu vertreiben, oder auch Artverwandte Produkte.
Ich gehe mal von zweiterem aus, würde es aber gern mal wissen ;-)
Danke
Michael
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