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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feinstaubplakette für Feuerwehrangehöhrige | 30 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Haltern am See / NRW | 450866 | ||
Datum | 01.01.2008 20:20 MSG-Nr: [ 450866 ] | 9528 x gelesen | ||
Hallo, ich habe eine Frage zu den neuen Umweltzonen die in Deutschland eingeführt wurden. Nun haben wir einige Kameraden in der Löscheinheit die nur ein Fahrzeug besitzen, die keine Plakette bekommen. Nun gibt es ja eine Ausnahmegenehmigung die besagt, dass Fahrzeuge dir Sonderrechte nach §35 STVO in Anspruch nehmen können keine Plaket benötigen. Und in NRW ist es ja so geregelt, dass ein FM nach der Alarmierung die Sonderrechte nutzen darf. Meine Meinung ist, dass solche Kameraden für Ihr Fahrzeug eine Plakette bekommen sollten, denn ich finde ein Kamerad ist wichtiger beim Einsatz und bei den Übungen als die 5g Feinstaub schädigen können. Ich würd gern eure Meinung zu diesem Thema höhren. Ob ich so richig liege oder Fehler in meiner Überlegung sind. | ||||
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