Hallo zusammen, ich habe folgendes "Problem", wenn man das so nennen kann...:
Ich bin für den GF-Lehrgang an der Feuerwehrschule angemeldet und habe die dementsprechenden Unterlagen jetzt schon von der Regierung erhalten.
Nachdem ich mich aber noch in Ausbildung befinde (3. Berufsausbildung), habe ich immer noch einen Tag in der Woche Berufsschule. - Aufgrund der Tatsache jedoch, dass ich bereits meine 3. Ausbildung mache, besteht für mich eigentlich keine Schulpflicht mehr. Jedoch wollen Lehrer und Rektor trotzdem einen "Grund" für mein Fehlen in dieser einen Woche haben!
Kann mir hier jemand ggf. einen Gesetzestext nennen, in dem geregelt ist, wie in einem solchen Falle verfahren wird??
Von Arbeitgeber-Seite aus ist soweit alles in bester Ordnung. - Die haben absolut kein Problem mit meinem ausgeübten Feuerwehrdienst. (Die Woche FREI wurde mir bereits genehmigt)
Wenn es keinen Gesetzestext gibt, werde ich es wohl über meinen Arbeitgeber mit der Schule regeln lassen!
Vielen Dank schon mal!
Gruß
Andi Greger
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