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| Thema | Brandbekämpfung im Flugzeug durch Flugbegleiter | 8 Beiträge | ||
| Autor | Pete8r T8., Ennigerloh / NRW | 454382 | ||
| Datum | 12.01.2008 17:16 MSG-Nr: [ 454382 ] | 6361 x gelesen | ||
Tochter machte vor 2 Jahren Grundausbildung als Flugbegleiter bei einer Lufthansa-Tochter. In den Schulungsunterlagen steht, dass bei Entstehungsbränden spontan die Getränke vom Service-Trolley verwendet werden können, Ausnahme: Alkoholische Getränke (klar wegen Feuerzangenbowleneffekt) und Tomatensaft!?!?!? Zur Zeit ist sie in Ausbildung in einem Trainingscenter für mehrere Airline an einem großen Flughafen in Westdeutschland. Da heißt es, auch Coca-Cola darf nicht als spontanes Löschmittel verwendet werden wegen der Phosphorsäure (E338). Bin bisher (trotz GSG-II-Ausbildung) weder in Fachliteratur noch im Internet fündig geworden. Wer kann mir weiterhelfen? | ||||
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