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RubrikAusbildung zurück
ThemaErste Hilfe Fortbildung4 Beiträge
AutorThom8as 8K., Utting a. Ammersee / Bayern455318
Datum15.01.2008 20:48      MSG-Nr: [ 455318 ]5347 x gelesen

Hallo,

Wer kann mir die genauen Vorschriften über die Fortbildung in Erster Hilfe für FA nennen?
16 Doppelstunden in der Grundausbildung ist klar. Aber wie gehts weiter?
Kenne Aussagen, daß der Kurs alle 2 Jahre wiederholt werden muß.
Andere behaupten wieder, daß alle 2 Jahre 8 Doppelstunden " Auffrischung " verlangt werden. Oder reicht ein mal jährlich eine Unterweisung im Rahmen der 40 Stunden Ausbildungsdienst? Wie ist die genaue gesetzliche Regelung? Kann in der FwDv 2 nichts finden

Danke schon mal für die Antworten.


Gruß vom Ammersee,

Thomas



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 15.01.2008 20:48 Thom7as 7K., Utting a. Ammersee
 15.01.2008 22:16 Andr7eas7 L.7, Sindelfingen
 15.01.2008 22:39 Mich7ael7 L.7, Dausenau
 17.01.2008 18:55 Thom7as 7K., Utting a. Ammersee

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