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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Erste Hilfe Fortbildung | 4 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8K., Utting a. Ammersee / Bayern | 455318 | ||
Datum | 15.01.2008 20:48 MSG-Nr: [ 455318 ] | 5347 x gelesen | ||
Hallo, Wer kann mir die genauen Vorschriften über die Fortbildung in Erster Hilfe für FA nennen? 16 Doppelstunden in der Grundausbildung ist klar. Aber wie gehts weiter? Kenne Aussagen, daß der Kurs alle 2 Jahre wiederholt werden muß. Andere behaupten wieder, daß alle 2 Jahre 8 Doppelstunden " Auffrischung " verlangt werden. Oder reicht ein mal jährlich eine Unterweisung im Rahmen der 40 Stunden Ausbildungsdienst? Wie ist die genaue gesetzliche Regelung? Kann in der FwDv 2 nichts finden Danke schon mal für die Antworten. Gruß vom Ammersee, Thomas | ||||
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