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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatzbescheinigungen | 6 Beiträge | ||
Autor | = an8ony8m =8 a8., 3 / | 456132 | ||
Datum | 18.01.2008 18:27 MSG-Nr: [ 456132 ] | 7766 x gelesen | ||
Bei einer Feuerwehrfamilie, sind neben dem Vater, auch ein Teil der Kinder bei der FF. Neben den Kindern gibt es auch noch ein aufsichtspflichtiges Kind in der Familie, keine Mutter. Der Vater arbeitet, auf Grund des behinderten Kindes, von zu Hause aus. Nun die Frage: Im Falle eines Alarms, gehen alle zum Einsatz, jedoch Einer bleibt zu Hause bei dem aufsichtspflichtigen Kind. Nun dauert der Einsatz länger als erwartet. Alle Drei müssten zur Arbeit/in die Schule. Die Fw. stellt dafür Einsatzbescheinigungen für Arbeitgeber/Schulen aus. Kann man dem zu Hause gebliebenen Kameraden auch eine Bescheinigung ausstellen, trotz dass dieser nicht beim Einsatz „anwesend“ war; aber selbst auch seiner Arbeit/Unterricht nicht nachgehen konnte, wegen der Pflege des Kindes? Könnte es, wenn man es so machen würde wie bei Frage 1, Probleme mit der Stadt geben, wegen der Kostenerstattung (Arbeitgeber)? Langt es nicht aus, wenn die Eltern eine Entschuldigung für das Kind schreiben (Schule)würden? Und gibt es irgendwo für solche Fälle eine gesetzliche Reglung (FSHG)? | ||||
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