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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaReifentragfähigkeit für Kommunalfahrzeuge5 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW457120
Datum22.01.2008 22:05      MSG-Nr: [ 457120 ]5337 x gelesen

Hallo!

Für Feuerwehr- und andere Kommunalfahrzeuge gibt es eine Regelung, dass die eigentlich für die Reifen zulässige Belastung zu 110% ausgenutzt werden darf (Ich meine mich sogar an 120% z.B. für Winterdienstfahrzeuge zu erinnern).

Kennt jemand die Rechtsgrundlage und die näheren Randbedingungen (genauer Umfang, Bedingungen?) dieser Regelung?

Gruß,
Henning



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 22.01.2008 22:05 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 23.01.2008 06:55 Henn7ing7 K.7, Dinklar
 23.01.2008 08:08 wern7er 7n., reischach
 23.01.2008 15:59 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 23.01.2008 16:19 wern7er 7n., reischach

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