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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Haushaltsvorbehalt im Katastrophenschutz für Bund-LF10/6 und LF 20/16 | 51 Beiträge | ||
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 458617 | ||
Datum | 29.01.2008 08:19 MSG-Nr: [ 458617 ] | 23710 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Christi@n Pannier Gehst du mit 1345,21 € nach Hause. Da hätte ich ja mehr Arbeitlosengeld, und ich habe nicht studiert! Geschrieben von Christi@n Pannier Dafür hast du fast 5 Jahre studiert und kannst in der Industrie locker 500 € mit nur wenig Glück mehr im Monat haben. Das wären dann 1845,21 Euro netto? Für einen Dipl.-Ing? Kommt mir aber sehr wenig vor. Da liegt ich schon als stinknormaler Chemikant drüber. Da darf man sich nicht wundern wenn dann bei solchen Stellen......aber Gott sei Dank bestätigen ja Ausnahmen die Regel.+ Gruß vom Berg Jockel Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem! Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt und ich betrachte diese als mein geistiges Eigentum! Die Verwendung von mir verfassten ganzen Beiträgen, Auszügen und Textpassagen aus diesen Beiträgen, Zitaten, Bildern, Zeichnungen usw. in anderen Foren oder Medien sowie das verfielfältigen oder Kopieren meiner Beiträge und/oder die Weitergabe an dritte Personen bedarf meiner vorherigen ausdrücklichen Genehmigung! "Dem Untergebenen geziemt es nicht, seinen eigenen beschraenkten Maßstab an die wohldurchdachten Anordnungen seines Vorgesetzten zu legen und sich in duenkelhaftem Uebermut ein Urteil über dieselben anzumaßen." | ||||
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