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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Erlaubnis zum Wechsel der Flaschen usw. im gleichen Einsatz... | 42 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8C., Wadgassen / Saarland | 459588 | ||
Datum | 01.02.2008 21:49 MSG-Nr: [ 459588 ] | 15226 x gelesen | ||
Geschrieben von Thomas Weege Und die FUK in Nds. sagt (und schreibt) das es reicht wenn PAs nur nach besonderen Belastung, wie starker Hitzeeinwirkung, mechanischer Beanspruchung usw. einer AS-Werkstatt zuzuführen sind. Dies wird allerdings durch die GUV - I 8674 des Bundesverbandes der Unfallkasen klar geregelt: Nach jedem Gebrauch muß der PA geprüft,bei Bedarf gereinigt und auf Schäden begutachtet werden durch autorisierte Personen natürlich mit der entsprechenden Prüftechnik wa wohl nur in einer Atemschutzwerkstatt möglich ist. "Gebrauch ist jegliche Nutzung eines beatmeten Atemschutzgerätes von Anlagen bis zum Ablegen" so ebenfalls nachzulesen in der oben erwähnten GUV Gruß Markus | ||||
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