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Feuerwehr-Unfallkasse
Niedersachsen
Gesetzliche Unfallversicherung
1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

3. Permanent Allrad
Gesetzliche Unfallversicherung
RubrikAtemschutz zurück
ThemaErlaubnis zum Wechsel der Flaschen usw. im gleichen Einsatz...42 Beiträge
AutorMark8us 8C., Wadgassen / Saarland459588
Datum01.02.2008 21:49      MSG-Nr: [ 459588 ]15226 x gelesen

Geschrieben von Thomas WeegeUnd die FUK in Nds. sagt (und schreibt) das es reicht wenn PAs nur nach besonderen Belastung, wie starker Hitzeeinwirkung, mechanischer Beanspruchung usw. einer AS-Werkstatt zuzuführen sind.


Dies wird allerdings durch die GUV - I 8674 des Bundesverbandes der Unfallkasen klar geregelt:

Nach jedem Gebrauch muß der PA geprüft,bei Bedarf gereinigt und auf Schäden begutachtet werden durch autorisierte Personen natürlich mit der entsprechenden Prüftechnik wa wohl nur in einer Atemschutzwerkstatt möglich ist.

"Gebrauch ist jegliche Nutzung eines beatmeten Atemschutzgerätes von Anlagen bis zum Ablegen" so ebenfalls nachzulesen in der oben erwähnten GUV

Gruß Markus



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Erlaubnis zum Wechsel der Flaschen usw. im gleichen Einsatz... - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt