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RubrikAtemschutz zurück
Themaversicherte Tätigkeit (was: 'Private' Weiterbildung)4 Beiträge
AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz459860
Datum02.02.2008 20:40      MSG-Nr: [ 459860 ]5805 x gelesen

Geschrieben von Christian FischerWenn Dir jemand in der Feuerwehr die Tür ins Gesicht haut während Du gerade aus der Toilette raus willst und Dir die Nase bricht, dann ist das auch kein Fall für die gesetzliche Unfallversicherung. Weil (wie war das doch gleich) kacken zwar menschlich, aber eben nicht dienstlich ist ;-)

Dazu eine andere Frage:

Wie sieht es beim "Alarmmäßigen Treppensteigen" aus?
Auf der Treppe umknicken, runterfallen usw. kann jeder. Klar.

Aber fällt das alarmmäßige runterlaufen auf einer Treppe auch darunter?
Wie sieht die Meinung der FUKs bzw. der Kostenträger bei Hauptamtlichen Feuerwehrangehörigen dazu aus?

Ist das Benutzen einer Rutschstange im Alarmfall eine versicherte Tätigkeit?


Grüße

Manuel



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 01.02.2008 23:49 Chri7sti7an 7F., Wernau "Private" Weiterbildung
 02.02.2008 20:40 ., Westerwald
 02.02.2008 20:45 Chri7sti7an 7F., Wernau
 02.02.2008 20:46 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 03.02.2008 05:51 Anto7n K7., Mühlhausen

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