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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | RLP: Frage zur 'On scene' Einsatzleitung | 6 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 460081 | ||
Datum | 03.02.2008 19:54 MSG-Nr: [ 460081 ] | 6581 x gelesen | ||
Auf einem unserer letzten Übungsabende kam eine interessante Frage in Sachen Einsatzleitung auf. Im § 25 LBKG RLP ist der Einsatzleiter ja klar definiert, EL ist der Bürgermeister, in Vertretung sein Beauftragter in Sachen Feuerwehr, der Wehrleiter. Wer ist aber Einsatzleiter, wenn der WL nicht vor Ort ist? Der örtliche Wehrführer (sofern anwesend)? Und was passiert, wenn mehrere Einheiten in Gruppenstärke zusammenarbeiten? Ich habe als Pauschalantwort mal den Hinweis gegeben, das man am besten nach GMV und mit Absprachen arbeitet, aber das hat einigen nicht gereicht. Daher die Frage nach rechtlichen Grundlagen. Gruß ML Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | ||||
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