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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Personengebundene Funkrufnamen ? | 86 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 H.8, Münnerstadt / Bayern | 460264 | ||
Datum | 04.02.2008 18:27 MSG-Nr: [ 460264 ] | 41590 x gelesen | ||
Geschrieben von werner neudecker In Bayern ist der Komandant einer Feuerwehr in seinem Einsatzbereich (sprich Gemeinde, bzw Gemeindeteil) gem. BayrFWGesetz ´grundsätzlich der Einsatzleiter. Das ist bekannt. Nur ist es, finde ich, trotzdem geschickter ihn über die Einsatzleitung anzufunken. Denn der Einsatzleiter heißt immer Einsatzleiter aber nicht zwingend immer 8/1. Und da ein Einsatzleiter hoffentlich ein Führungsmittel hat, wird es wohl möglich sein ihn im 4m-Bereich über das Führungsfahrzeug und im 2m-Bereich über z.B. Florentine Einsatzleitung (dürfte so ziemlich die einzige eindeutige Person/Funktion sein) anzufunken. KBM, KBI und KBR sind Führungspersonen bei denen man davon ausgehen kann, dass sie über Funk zu erreichen sind. Von daher macht hier ein personenbezogener Funkruf im 4m Bereich vermutlich mehr Sinn. Übernimmt so jemand die Einsatzleitung sollte das selbe wie oben gelten, der Verständlichkeit wegen. MFG Flo Wer aufhört besser zu werden, hört auf gut zu sein. | ||||
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