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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaKeine Feuerwehrzulage als Brandmeister???9 Beiträge
AutorSchm8idt8 T.8, Altenburg / Thüringen462427
Datum10.02.2008 16:26      MSG-Nr: [ 462427 ]16770 x gelesen

Ich bin letzte Woche zum Brandmeister und damit zum Beamten auf Probe ernannt worden.
In meiner Besoldungsfestsetzung fehlte die Feuerwehrzulage. Auf meine Nachfrage bei der Stadt bekam ich zur Antwwort, dass mir die Feuerwehrzulage erst nach einem Jahr Dienst als Brandmeister zusteht.
Ich bin jedoch der Meinung das mir die Zulage schon als Anwärter zugestanden hätte so wie es hier steht und in hunderten anderen Städten praktiziert wird:

Bundesbesoldungsordnung Nr. 10. Zulage für Beamte der Feuerwehr
(1) 1Beamte der Bundesbesoldungsordnung A im Einsatzdienst der Feuerwehr in den Ländern sowie Beamte und Soldaten, die entsprechend verwendet werden, erhalten eine Stellenzulage nach Anlage IX. 2Die Zulage erhalten unter den gleichen Voraussetzungen auch Vollzugsbeamte im Beamtenverhältnis auf Widerruf, die Vorbereitungsdienst leisten.
(2) Durch die Stellenzulage werden die Besonderheiten des Einsatzdienstes der Feuerwehr, insbesondere der mit dem Nachtdienst verbundene Aufwand sowie der Aufwand für Verzehr mit abgegolten.


Die Stadt meint, ich hätte als Brandmeisteranwärter keinen Vorbereitungsdienst im Vollzugsdienst geleistet. Meiner Meinung nach leistet der Feuerwehrbeamte Vollzugsdienst.
Hat jemand schon mal von solch einem Fall gehört?
Weiss jemand wo es steht das der Fw-Beamte Vollzugsbeamter ist?
Gibt es irgendwelche Grundsatzurteile oder Komentare zur Fw-Zulage?

Grüße Thomas und Danke im Vorraus!



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 10.02.2008 16:26 Schm7idt7 T.7, Altenburg
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 12.02.2008 21:18 Schm7idt7 T.7, Altenburg
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