Rubrik | pers. Ausrüstung |
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Thema | Schutzhelm beim Kettensägeneinsatz | 13 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 G.8, Eggenstein-Leopoldshafen / BW | 464108 |
Datum | 16.02.2008 21:32 MSG-Nr: [ 464108 ] | 13252 x gelesen |
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Tanklöschfahrzeug
Guten Abend!
In den neueren Normen für Feuerwehrfahrzeuge (DLK 23-12, RW, TLF 20/40...)
ist der bekannte Forstarbeiterhelm mit Drahtgittervisier und Gehörschutz als
Beladungspunkt aufgeführt.
Im Rahmen einer Unterhaltung fiel für das Bundesland Sachsen die Aussage,
das für den Feuerwehreinsatz mit Motorkettensägen die gute alte DIN-Schüssel
mit dem Klappvisier (Plastik) als von Seiten der Unfallversicherung als ausreichend
angesehen wird.
Mir ist zumindest von BaWü Gegenteiliges bekannt.
Trotz ausgiebigem googlen finde ich weder die Aussage bestätigt noch dementiert.
Wer kann mir speziell für Sachsen mit einer Quelle oder einer ZUVERLÄSSIGEN Information weiterhelfen, ob diese Aussage korrekt ist?
Danke
Michael
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| 16.02.2008 21:32 |
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Mich7ael7 G.7, Eggenstein-Leopoldshafen |
| 16.02.2008 21:57 |
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., Bockenheim | |