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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatz von Blauen Rundumlicht bei Übungen | 57 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Haltern am See / NRW | 464228 | ||
Datum | 17.02.2008 14:31 MSG-Nr: [ 464228 ] | 17237 x gelesen | ||
Hallo Forum, wie schaut es eigentlich aus, darf ich bei Übungen nach dem Gesetz meine "Einsatzstelle" mit blauen Rundumlicht absichern? Die Übungen finden gelegentlich im öffentlichem Straßenverkehr auf sehr wenig benutzen Straßen statt. Ist die Benutzung von Blaulicht bei Übungen erlaubt, geduldet oder verboten? Wir stellen ja auch Pylone wie selbstverständlich auf um vor einem Standrohr zu Warnen, dass sehr nahe an der Fahrbahn steht. Gruß Sebastian | ||||
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