Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Heckblitzer alleine Zulässig | 18 Beiträge |
Autor | Axel8 R.8, Nieder-Hilbersheim / Rheinland-Pfalz | 464489 |
Datum | 18.02.2008 14:04 MSG-Nr: [ 464489 ] | 8412 x gelesen |
Mehrzweckfahrzeug;
Mehrzweckfahrzeug (Bayern), ähnlich MTW
Mehrzweckfahrzeug mit Ladehilfe (RLP), Spezifiziert in TR 5 RLP, drei größen, ähnlich GW-L
Strassenverkehrzulassungsordnung
Ich bin zufällig auf diese Heckansicht eine MZF gestossen. Da wir zur Zeit ein ähnliches Fahrzeug von Zivil auf Feuerwehr umrüsten, die Frage ob, wie auf dem Bild zu sehen, Heckblitzer ohne Heckrundumleuchte zulässig sind?
In der StVZO §51 steht :
Kennleuchten für blaues Blinklicht mit einer Hauptabstrahlrichtung nach vorne sind an Kraftfahrzeugen nach Satz 1 zulässig, jedoch bei mehrspurigen Kraftfahrzeugen nur in Verbindung mit Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht).
Da ist eben nur von Hauptstrahlrichtung nach vorne die Rede, wie sieht es nach Hinten aus?
Mir geht es nur um die Abklärung im Bezug auf die Umrüstung unseres Fahrzeuges.
Gruß Axel
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| 18.02.2008 14:04 |
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Axel7 R.7, Nieder-Hilbersheim | |