Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | Urteil Sächs. LAG Vergütung RAiP; war: Gehalt als Rettungsassistent | 4 Beiträge |
Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 465029 |
Datum | 20.02.2008 18:23 MSG-Nr: [ 465029 ] | 8218 x gelesen |
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Hallo!
Geschrieben von Katrin Schwanda aber bisher noch kein RA den ich kenne hier in unserer Gegend Geld im Anerkennungsjahr bekommen hat, rechne ich schon gar nicht mehr damit...
Ist das nach diesem Urteil: Klick überhaupt zulässig*?
Vielleicht könnte sich das einer unseren Juristen mal anschauen...
*Falls nein: Ob der RAiP, der froh ist, überhaupt einen Praktikumsplatz bekommen zu haben, anschließend noch klagt, ist natürlich ein anderes Thema...
MkG Sascha
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