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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | G26 aushändigen für andere FFW | 30 Beiträge | ||
Autor | Benj8ami8n S8., Wuppertal / NRW | 468199 | ||
Datum | 05.03.2008 15:20 MSG-Nr: [ 468199 ] | 12740 x gelesen | ||
Hallo Kameraden, ich stehe aktuell vor dem Problem, dass ich von meinem Wehrleiter keine Bestätigung für die bestandene G26 ausgehändigt bekomme. Ich benötige diese für den Eintritt in eine andere Wehr begründet durch Umzug. Leider verbergen sich hinter dieser Gegebenheit persönliche persönliche Differenzen. Daher meine Frage: Ist der Wehrleiter verpflichtet, mir die G26 auszuhändigen? Im eigentlichen Sinne handelt es sich doch um ein ärztliches Attest, das meine Gesundheitszustand dokumentiert?! Gibt es etwaige Rechtsgrundlagen dafür? Danke für eure Hilfe! mkg Benjamin | ||||
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