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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Europaweite Ausschreibungen - wie oft nicht bekannt? | 126 Beiträge | ||
Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 469015 | ||
Datum | 09.03.2008 12:04 MSG-Nr: [ 469015 ] | 95690 x gelesen | ||
Geschrieben von Paul Bäumer Denn spätestens wenn der öffentlichen Hand das Ergebnis (Fahrzeug o. ä.) nach der Beschaffung (vielleicht noch unentgeltlich) zugeführt wird, gilt die Annahme des Versuchs das Vergaberecht zu umgehen. Mal kurz unabhängig von Feuerwehr: Es ist also grundsätzlich nicht erlaubt einer Gemeinde (bzw. allgemein der öffentlichen Hand) unentgeldlich eine Sach- und/oder Arbeitsleistung zur Verfügung zu stellen? Manuel | ||||
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