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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Europaweite Ausschreibungen - wie oft nicht bekannt? | 126 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 470250 | ||
Datum | 16.03.2008 21:16 MSG-Nr: [ 470250 ] | 95760 x gelesen | ||
Geschrieben von Paul Bäumer Dienstlich zu 100 %. Gebe ich Dir voll Recht, aber für wieviel gekauft? Liegt m. W. noch innerhalb der freihändigen Vergabe. Darauf kommt es nicht an. Es fehlt dem Verein, der ohne Mittel der Gemeinde eine Tauchpumpe kauft und diese anschließend spendet bereits an der Eigenschaft "öffentlicher Auftraggeber" zu sein. Es ist auch keine Umgehung des Vergaberechts, wenn die Gemeinde beschenkt wird. Spenden müssen noch nicht öffentlich ausgeschrieben werden. Anders, wenn das Geld vorher von der Gemeinde gekommen ist. Um inder Sprache von "kein Schaden" zu bleiben: Der MTW würde auch unter den Schwellenwer von 206.000 € fallen und damit auch nur dem nationalen Haushaltsrecht unterliegen. Ein Rechtschutz nach Vergaberecht für Mitbewerber bestünde nicht. Gruß Sven | ||||
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