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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Historie zu: Wehrführer, Wehrleiter, Löschbezirksführer... | 3 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 472827 | ||
Datum | 26.03.2008 13:24 MSG-Nr: [ 472827 ] | 7491 x gelesen | ||
Hallo, geschrieben von Axel Solanka: Dazu gibt es in NRW dann noch Funktionen, die sich wie Dienstgrade anhören, aber Funktionen sind: Kreisbrandmeister KBM und Bezirksbrandmeister BBM, [...] Dazu habe ich in alten Unterlagen, die bei meiner Wehr noch vorhanden sind, ein Schreiben gefunden, daß zu dieser Aussage ganz gut paßt und die historische Lage wiedergibt. Zudem paßt es auch noch sehr gut zu dem folgenden Posting von Daniel Koch ("andere" waren da - meine bei den "Führern" - durchaus konsequenter...): Warum jedoch der "Landesbrandmeister" kein "Landeswehrführer" in der logischen Konsequenz geworden ist, hab ich nie begriffen. Aber jedes System hat wohl seine Schwachstelle... Vorab dazu noch kurz folgende Erläuterungen: Die uns bis heute bekannten Feuerwehrdienstgrade wurden erstmalig - jedenfalls offiziell sowie verbindlich an Qualifikation, Funktion und Stärke der Wehr geknüpft - mit dem preußischen Feuerlöschgesetz vom 15.12.1933 bzw. der dazugehörigen Durchführeungsverordnung vom 05.01.1934 eingeführt (wie die Bezeichnung des Gesetzes sagt für den Staat Preußen, in den übrigen Landesteilen dürfte dies spätetstens mit dem Erlaß "Angliederung an das zu erwartende Reichfeuerlöschgesetz" von 1936 bzw. mit dem "Gesetz über das Feuerlöschwesen" vom 15.11.1938 zutreffen). Fortan gab es, anstelle der an die militärischen Dienstgrade angelehnten Bezeichnungen wie Hauptmann, Leutnant, Feldwebel usw., die Bezeichnungen Hauptbrandmeister, Oberbrandmeister, Brandmeister ("Chef", ggf. Stellvertreter, Zugführer, je nach Größe / Stärke der Wehr), Löschmeister (Gruppenführer), Oberfeuerwehrmann, Feuerwehrmann sowie Feuerwehrmann-Anwärter. Damit einher ging übrigens auch die einheitliche Neuuniformierung der preuß. Feuerwehren mit der an sich / im Grundsatz heute noch üblichen blauen Uniform inkl. der ebenfalls noch heute in einigen Bundesländern üblichen Schulterklappen (und übrigens auch dem Stahlhelm Ausf. 1916, mit Kamm, siehe andere Baustelle hier im Forum...). Etwa um 1940, genaues Datum habe ich grade nicht parat, wurden die genannten Dienstgrade an die der Polizei angeglichen (siehe unten). Vor welchem politischen Hintergrund dies alles geschah, ist an den Jahreszahlen unschwer zu erkennen. Nun aber zu dem oben erwähnten Archivstück, dem Rundschreiben Nr. 18 des „Kreisführers der Fw. des Kreises Peine“ vom 30. November 1944 (Anm: Der "Kreisführer" war eingezogen, sein Stellvertreter war gleichzeitig hauptamtlicher "Führer" der damaligen "Luftschutzpolizei" (FE-Bereitschaft) Peine): Betr.: Dienstgradbezeichnung In letzter Zeit mehren sich die Fälle, daß in den Schreiben an den Unterzeichnenden falsche Dienstgradbezeichnungen gebraucht werden. Sehr viele Wehrführer bezeichnen mich als Kreisführer. Ich bin kein Kreisführer, sondern nur „stellv. Kreisführer“. Meine Dienstbezeichnung ist stellv. Kreisführer, mein Dienstgrad jedoch Bereitschaftsführer d. Fw. Die Anschrift an den Unterzeichnenden muß also lauten: An den stellv. Kreisführer der Fw., Bereitschaftsführer Habenicht, Peine, Feuerwache, Burgstraße 1. Ich erwarte, daß dieser Hinweis genügt. Desgl. Werden immer noch falsche Dienstgrade von den Wehrführern gebraucht. Wehrführer ist kein Dienstgrad, sondern nur eine Dienststellungsbezeichnung, dagegen ist der Dienstgrad des Wehrführers entweder Meister oder Hauptwachtmeister der Fw. Es gibt auch keine Löschmeister mehr, sondern nur noch Anwärter, Unterwachtmeister; Rottwachtmeister, Wachtmeister, Hauptwachtmeister, Meister, Zugführer, Oberzugführer, Bereitschaftsführer, Abteilungsführer, Oberabteilungsführer, Landesführer. Gruß Daniel | ||||
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